SERVICES
Bei allen Fragen stehe ich Ihnen kompetent und persönlich zur Seite – von der Erstberatung per Telefon oder E-Mail bis hin zur Abwicklung Ihres Auftrags.
Mit unserem Service vermeiden Sie langes Warten in der Zulassungsstelle und gewinnen so jede Menge Zeit. Gerne holen wir innerhalb des Rhein-Erft-Kreis und Köln alle Dokumente, die für die An-, Um- oder Abmeldung Ihres Fahrzeugs nötig sind, bei Ihnen ab.
 (Ob Sie sich zuhause befinden oder im Büro)
Außerdem kümmern wir uns um die Anfertigung Ihrer neuen Kfz-Schilder, organisieren Ihnen Ihr persönliches Wunschkennzeichen (nach Verfügbarkeit), die Grüne Umweltplakette mit Ihren Kennzeichen und vieles mehr.
Halterwechsel / Ummeldung / Anmeldung eines Gebrauchten Fahrzeugs – SERVICES
Wir benötigen von Ihnen:
- Brief / ZB II • Fahrzeugschein / ZB I
- HU-Bericht
- EVB-Nr. (Elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA Lastschriftmandat
- Personalausweis im Original
- Vollmacht unterschrieben
- Bei Firmen / juristischen Personen: zusätzlich Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug
Saisonzulassung – Infos
Bei der Saisonzulassung können Sie selbst den Zeitraum bestimmen, für den Ihr Fahrzeug im Kalenderjahr zugelassen sein soll.
Das Fahrzeug darf nach Ablauf des Zeitraumes nicht mehr im Straßenverkehr benutzt werden, muss jedoch nicht extra abgemeldet werden.
Am Anfang der Saison können Sie das Fahrzeug ohne erneute Zulassung wieder im Straßenverkehr einsetzen. Die KFZ-Versicherung sowie die KFZ-Steuer werden ebenfalls nur für den beantragten Zeitraum berechnet.
Formulare zum Download
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben sollten, die Sepa oder die Vollmacht auszudrucken, bekommen Sie bei Abholung Ihrer Unterlagen alle benötigten Vordrucke zum Ausfüllen. Dabei ist Ihnen unser Mitarbeiter sehr gerne behilflich.
Und so funktioniert´s
Sie kontaktieren uns, und erteilen uns den Auftrag, danach werden alle Unterlagen bei Ihnen abgeholt und nach erfolgreicher Zulassung werden Ihnen die Dokumente incl. Ihrer Kennzeichen ausgehändigt.
Zulassungen auf Minderjährige
(nur möglich bei begleitetem Fahren ab 17 und bei Kindern mit Schwerbehinderung), bei Antragstellern mit Steuervergünstigung z.B. mit Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck, Merkzeichen G oder GI, Fahrzeuge aus dem Ausland und Firmenzulassungen, empfehlen wir aufgrund der individuellen Bestimmungen, sich vorher bei uns zu informieren.
